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17. Dezember 2011 • Hildesheimer Allgemeine Zeitung

Staatsgerichtshof billigt Möllrings Finanzpolitik

Aber strengere Regeln für die Kreditaufnahme

Von KlauS Wallbaum
Bückeburg.
Das Aufatmen bei Finanzminister Hartmut Möllring ist deutlich zu spüren, als Staatsgerichtshofpräsident Jörn Ipsen am Freitagumkurz vor 12 Uhr die entscheidende Passage der Urteilsbegründung vorträgt: Die "bisherige jahrzehntelange Staatspraxis" bei der Schuldenpolitik stehe zwar "nicht im Einklang mit der Verfassung" – doch verfassungswidrig sind Möllrings alte Haushaltspläne deshalb nicht. Erst für die Zukunft, so betonte Ipsen, müsse sich etwas ändern. Fast anderthalb Stunden lang wurde das Urteil verlesen, und auf der Bank der rot-grünen Kläger verfinsterten sich die Gesichter immer mehr.

Die Vertreter der Grünen hatten das wohl schon geahnt, sie waren nicht in Bückeburg erschienen. "Eine Missachtung des Gerichts" sei das, brummte Möllring später. SPD-Fraktionschef Stefan Schostok bemühte sich anschließend um eine gute Miene. Die Kernforderung habe man erreicht, sagte er: "Für Kredite gelten strengere Regeln." Schostoks Parteifreunde hatten noch vergangene Woche im Landtag vollmundig von "verfassungswidrigen Haushalten" gesprochen und davon, dass Möllring in Bückeburg eine Quittung erhalten werde. Dass die Richter dann vorweihnachtliche Milde walten lassen würden, hatte in der SPD niemand vermutet; in der Landesregierung allerdings auch nicht. SPD und Grüne waren vor Gericht gezogen, weil sie dieHaushalte von 2009 und 2010 für verfassungswidrig hielten.

In beiden Jahren sei die Obergrenze für neue Schulden, die über die jeweilige Summe der Investitionen bestimmt wird, überschritten worden – und das sei laut Verfassung nur in Krisenjahren erlaubt, die es nicht gegeben habe. Der Staatsgerichtshof teilt die Einschätzung allerdings nicht: Die Landesregierung habe in finanzpolitisch aufregendenZeitenwie diesen das Recht, selbst eine Krisensituation zu bestimmen. Sie müsse dies nur im Landtag darlegen – und das sei geschehen. Einen "Prognosespielraum" dürfe der Landtag nutzen. Also sei es 2009 und 2010 durchaus erlaubt gewesen, mehr neue Kredite als Investitionen aufzunehmen. SPD und Grüne hatten außerdem gerügt, dass die Regierung in beiden Jahren zusätzlich sogenannte "Rücklagen" nutzte – das waren nicht ausgenutzte Rechte für Neuverschuldung aus früheren Jahren.

Tatsächlich also sei die Kreditaufnahme viel höher gewesen als angegeben – weil eben diese alten Rechte als Einnahme, nicht aber als Kredit gebucht wurden. SPD und Grüne sehen in dieser Praxis, die seit Jahrzehnten und auch unter SPDRegie in Niedersachsen angewandt wurde, eine "Verschleierung". Das Gericht zeigt sich aber auch hier großzügig: Die jahrzehntealte Praxis, Kreditaufnahmerechte aus Vorjahren als Einnahme und nicht als Kredit zu buchen, widerspreche zwar der Verfassung.

Ein "Kreditermächtigungspolster" habe sich die Regierung schaffen können. Gleichwohl folge daraus nicht die Verfassungswidrigkeit der Etats 2009 und 2010, in denen Rücklagen genutzt wurden. Denn der Landtag sei von einer üblichen Praxis ausgegangen.DasGebot, dieRücklagen als Kredite zu werten, gilt laut Urteil erst von 2012 an. DamitmussMöllring den frisch beschlossenen Etat 2012/2013, der auch Rücklagen in alter Form nutzt, nicht nachbessern. Gesiegt haben SPD und Grüne vor Gericht nur in einem Detail: Eine Zahlung an den Bund, die 2010 hätte getätigt werden müssen, war für 2009 gebucht worden. Das sei unzulässig gewesen, betonte der Gerichtspräsident.

 

Kommentar

Bauchlandung

Manche Sozialdemokraten waren am Freitag in der sicheren Erwartung nach Bückeburg gefahren, dass das höchste Gericht des Landes den Haushaltsplänen von Minister Hartmut Möllring den Stempel "verfassungswidrig" aufdrücken würde – für eine Praxis, die auch sozialdemokratische Finanzminister jahrzehntelang ohne schlechtes Gewissen angewandt hatten.

Ein solches Urteil wäre für die SPD ein schöner Start in den Vorwahlkampf gewesen. Doch das Gericht hat in einem weisen Spruch die alte Staatspraxis verworfen, ohne mit Schuldzuweisungen einen Beitrag zur Wahlkampfrhetorik zu leisten. Für Rot-Grün endet ihre Klage nun mit einer Bauchlandung, Möllring kommt ohne Blessuren davon. Klaus Wallbaum