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20. Februar 2010 • Hildesheimer Allgemeine Zeitung

Streit um das Veto von Oesterlens Witwe

Ein alter Vertrag belegt: Die Angehörigen des Architekten können gegen den Umbau des Landtags protestieren, ihn aber nicht stoppen

VON KLAUS WALLBAUM
Hannover. Kann das Urheberrecht, das einst der Architekt Dieter Oesterlen für sich beanspruchen konnte, heute den Neubau des Landtags verhindern? Zwar sind knapp 50 Jahre vergangen, seit Oesterlens Plenarsaal im Jahr 1962 eröffnet wurde. Aber der Architekt Frank Meier, der die Witwe Eva-Maria Oesterlen vertritt, hat es in diesen Tagen sehr drastisch formuliert: „Jedwede beabsichtigte entstellende Veränderung“ des Landtags werde von seiner Mandantin „keine Zustimmung erfahren“. Das klingt ganz so, als wäre das Urheberrecht ein wirksamer Hebel gegen die Neubaupläne an sich.

Die 89-jährige Witwe hätte die Handhabe, mit einem Veto das Projekt zu stoppen. Doch Finanzminister Hartmut Möllring (CDU), der für das staatliche Baumanagement und damit auch für den Landtagsneubau zuständig ist, widerspricht: „Wir haben die Urheberschaft geprüft und sehen keine Hindernisse für den Bau.“ Möllring sieht den wesentlichen Grund darin, dass laut Sieger-Entwurf von Eun Young Yi der alte Plenarsaal abgerissen und nicht bloß umgestaltet werden soll: „Man darf einen Picasso wegschmeißen, aber man darf nicht in ihm herummalen.“

Der Architekt sieht die Sache anders: Der alte Laves-Bau und der Plenarsaal von 1962 seien insgesamt ein geschlossenes Denkmal, und jeder Eingriff, etwa der Abbruch des Plenarsaals, beeinträchtige dieses Denkmal – und das Urheberrecht werde verletzt. Diese Rechtsposition allerdings wird erschüttert durch den Vertrag, den das Land Niedersachsen Anfang der sechziger Jahre mit Oesterlen geschlossen hatte. Darin wird in Paragraph 13 zunächst festgestellt, dass Oesterlen das Urheberrecht weiter besitzt. Aber in Absatz 3 kommt es zu einer wichtigen Einschränkung: „Der Auftraggeber ist berechtigt, über das fertig gestellte Bauwerk zu verfügen, insbesondere es zu verändern. Bei wesentlichen Änderungen ist der Architekt zu beteiligen, soweit nicht triftige Gründe entgegenstehen.“

Daraus wird deutlich, dass Oesterlens Witwe zwar bei wichtigen Veränderungen informiert werden muss, aber kein Vetorecht gegen die Planungen besitzt. Eine andere Frage ist der Denkmalschutz. Theoretisch könnte mit diesem Argument der Oesterlen-Bau vor dem Abriss gesichert werden. Nur ist die Sachlage so, dass der oberste Denkmalschützer des Landes bereits sein grundsätzliches Einverständnis auch mit dem Abbruch das alten Plenarsaals geäußert hat – weil überragende Gründe, nämlich die Notwendigkeit von besseren Arbeitsbedingungen des Parlamentes, bestehen.

Der Rat dieser obersten Landesbehörde hat großes Gewicht, dagegen ist kaum ein juristischer Erfolg vorstellbar – zumal die Frage ist, wer als Kläger gegen das Land auftreten könnte. Unklar war am Freitag im Landtag, wann das Land mit allen drei Preisträgern des gerade beendeten Architektenwettbewerbs verhandelt. Diese Gespräche sind im Vergaberecht vorgeschrieben. Bislang allerdings gibt es offenbar nur Kontakte zwischen der Landesregierung und dem Sieger des Wettbewerbs. Er soll seinen Entwurf nachbessern.