OSNABRÜCK.
„Mit dem Thema des diesjährigen Finanzforums ‚Steuerverwaltung in Zeiten der Wirtschafts- und Finanzmarktkrise – Liquiditätshilfen durch das Finanzamt?’ stellen wir die Frage, inwieweit kurzfristige Liquiditätsengpässe durch Absprachen mit den Steuerbehörden gelöst werden können. Gerade infolge der Krise fehlt einigen Unternehmen die erforderliche Liquidität. Es ist deshalb richtig, nach Lösungen zu suchen, ob und wie die Steuerverwaltung die betroffenen Unternehmen unterstützen kann“, sagte Finanzminister Hartmut Möllring heute bei der Eröffnung des diesjährigen Niedersächsischen Finanzforums in Osnabrück und fuhr fort: „Das Spannungsfeld zwischen dem staatlichen Anspruch auf Steuererhebung und den Möglichkeiten, Zahlungserleichterung oder Zahlungsaufschub zu gewähren, muss beleuchtet werden.
Hier in Osnabrück gilt mein besonderer Dank dem Präsidenten der Industrie- und Handelskammer Osnabrück-Emsland, Herrn Titgemeyer und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die Bereitschaft, das diesjährige Finanzforum in den Räumen der Industrie- und Handelskammer ausrichten zu dürfen. Vielen Dank für Ihre Gastfreundschaft.“ Den Finanzämtern stehen verschiedene Instrumente zur Verfügung, um Steuerbürgerinnen und Steuerbürgern sowie Unternehmen dabei zu unterstützen, kurzzeitige finanzielle Engpässe zu überbrücken. Wichtig ist es, schnell Steuervorauszahlungen herabzusetzen oder aber einen Zahlungsaufschub zu gewähren. „Dabei muss jedoch aus Gründen der Steuergerechtigkeit gegenüber Wettbewerbern der enge, rechtlich vorgegebene Rahmen beachtet werden. Es kann nicht darum gehen, Unternehmen großzügig Kredite zu gewähren. Dazu sind auch in Krisenzeiten die Kreditinstitute da“, so Möllring.
Auf Einladung des Niedersächsischen Finanzministeriums und der Steuerberaterkammer Niedersachsen diskutierten zu dem Thema der heutigen Veranstaltung Harald Grürmann, Präsident der Steuerberaterkammer Niedersachen, Rolf Hasselmann, Abteilungsleiter Steuer im Niedersächsischen Finanzministerium, Heike Jochum, Professorin am Institut für Finanz- und Steuerrecht an der Universität Osnabrück sowie Frank Schröder, Wessels + Müller AG in Osnabrück unter der Leitung des Journalisten Peter Mlodoch. In der angeregten Diskussion zeigte sich, dass die Standpunkte der Beteiligten teilweise gar nicht so weit auseinanderliegen. Der Präsident der Steuerberaterkammer Niedersachsen, Harald Grürmann, vertrat naturgemäß die Interessen der Unternehmen: „Gerade, aber nicht nur in Zeiten der Wirtschafts- und Finanzkrise sind die Finanzämter gefordert, Krisensituationen bei Unternehmen zu entschärfen und nicht noch zu verschärfen.
Unbürokratisch sollten Vorauszahlungen herabgesetzt werden und Stundungen erfolgen. Auch Vollstreckungen müssen mit Augenmaß vorgenommen werden, denn gerade diese haben in aller Regel Außenwirkung, weil nicht beteiligte Dritte wie Kunden oder Banken Adressaten der Maßnahmen sind.“ Frank Schröder (Wessels + Müller AG) sagte aus der Sicht eines Unternehmers: „Die Festsetzung der Steuervorauszahlungen sollte sich möglichst an der realen Geschäftsentwicklung orientieren. Gerade die aktuelle Krise macht deutlich, dass sich die Rahmenbedingungen für unternehmerisches Handeln in der globalisierten Welt dramatisch ändern können. Vor allem darf die Steuervorauszahlung auf erzieltes Einkommen nicht überraschen, wenn die Kapitalmärkte versagen.“ Eine schnelle Anpassung der Steuervorauszahlungen ist daher ein wesentlicher Punkt. Ein weiterer ist die Stundung von Steuerzahlungen. Auch Rolf Hasselmann (Niedersächsisches Finanzministerium) stimmte grundsätzlich einer schnellen Anpassung der Vorauszahlungen zu, wandte aber in Bezug auf Stundungen ein, „das Finanzamt ist keine Bank und das in vielerlei Hinsicht. Es wäre zum Beispiel wünschenswert, dass das Finanzamt bei Stundungsanträgen über so umfassende Informationen verfügt wie die Banken.“ Das empfindet Harald Grürmann als eher hinderlich: „Natürlich ist es Aufgabe der Finanzverwaltung, für eine ordnungsgemäße und möglichst vollständige Steuererhebung zu sorgen. Dabei darf jedoch das gebotene Augenmaß nicht fehlen. Seit geraumer Zeit erleben wir oft Verwaltungshandeln, dass dieses schmerzlich vermissen lässt.
Stundungen werden abgelehnt oder an die Vorlage von Bescheinigungen der Bank geknüpft, die belegen sollen, dass der Steuerpflichtige nicht mehr kreditwürdig ist. Hier ist dringend ein Umdenkungsprozess bei den betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erforderlich.“ Heike Jochum (Universität Osnabrück) betrachtete die rechtlichen Rahmenbedingungen für Liqiuditätshilfen aus wissenschaftlicher Sicht. Sie sagte: „Zahlungserleichterungen sind nach dem Steuerrecht zulässig. Die Finanzämter sind jedoch bei der Prüfung, ob zum Beispiel eine Stundung möglich ist, an die gesetzlichen Vorgaben gebunden. Die Länder haben nur eingeschränkte Möglichkeiten, davon abzuweichen, weil Steuerrecht Bundesrecht ist.“
Minister Möllring zog am Schluss der Veranstaltung folgendes Resüme: „Auch wenn die vorrangige Aufgabe der Steuerverwaltung, um unser Gemeinwesen funktionsfähig zu halten, die Erhebung von Steuereinnahmen ist, hat die Steuerverwaltung grundsätzlich auch das Wohl der Unternehmen im Auge. Sie muss aber dabei gut abwägen, in welchen Bereichen sie helfen kann und in welchen sie daran durch das für alle Ländersteuerverwaltungen geltende Bundesrecht gehindert ist.“